published by andreas on Wed, 07/30/2008 - 21:14
Heute hat uns unser Bauleiter darüber informiert, dass der Rohbauer insolvent ist.
Zum Glück ist U-Haus der Generalunternehmer (GU) für unser Haus. D.h. wir haben für die große Masse an Gewerken nur einen Vertrag mit U-Haus. Die einzelnen Handwerker, wie auch der Rohbauer, werden durch U-Haus als Subunternehmer direkt beauftragt. Zum Glück liegt der Rohbau samt Abnahme schon hinter uns.
Unschön ist es trotzdem: Zum Einem brauchen wir jetzt eine andere Firma für das Garagenfundament. Zum Anderen bekommen wir nun auf die direkt von uns beauftragten Gewerke (zum Beispiel die bauseitigen Kellerschächte) kaum noch Gewährleistung. Die präventiv abgeschlossene Insolvenzbürgschaft deckt nur den Hausvertrag mit U-Haus direkt ab und sichert keine sonstigen Verträge.
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